Die reguläre Kündigung
Im Normalfall läuft eine Kfz-Versicherung ein Jahr (Kalenderjahr), beginnend am 1. Januar und endet zum 31. Dezember. Wenn der Autofahrer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, kann er das ohne Angabe von Gründen tun. Er muss lediglich bis zum Stichtag den 30. 11., also einen Monat vor Ablauf (31.12) der Versicherung, gekündigt haben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Zum einem gibt es die Option einer regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrages.
(in der Regel zum Ende des Kalenderjahres 31.12.)
Zum anderen kann sich in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Sonderkündigung ergeben.
ACHTUNG:
Nicht in jedem Fall entspricht das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr!
So können Verträge von einigen Anbietern auch über ein „Zeitjahr“ (12 Monate) z.B. vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 laufen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung müsste dann in diesem Beispiel bis zum 31. Juli 2020 erfolgen.
In welchen Fällen kann die Kfz-Versicherung unterjährig beginnen?
- wenn das alte Auto durch ein neues Auto ersetzt wird (Fahrzeugwechsel)
- wenn zum ersten Mal ein Auto erworben wird und dieses zum ersten Mal zugelassen und versichert wird
Das Sonderkündigungsrecht
In besonderen Fällen ist es möglich, seine Kfz-Versicherung jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sobald ein spezieller Kündigungsgrund eingetreten ist, beginnt die Kündigungsfrist.
Deswegen sollten Sie stets den konkreten Grund der Sonderkündigung angeben.
In diesen speziellen Fällen ist die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages möglich:
Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung
Im Schadensfall
Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen
Fahrzeugwechsel / Neuzulassung
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, können Sie ganz bequem aus Ihrem bestehenden Vertrag aussteigen. Sie sind nicht dazu verpflichtet bei Ihrer bisherigen Versicherung zu bleiben. Dieses gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, endet die Kfz-Versicherung automatisch.
Schadensfall
Entsteht an Ihrem Auto ein Schaden, dürfen Sie den Versicherungsvertrag im laufenden Kalenderjahr kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, sobald der Versicherer den Schaden reguliert (bezahlt oder die Bezahlung abgelehnt) hat. Besteht der Fall, dass Sie Ihren Versicherungsbeitrag vom gesamten Jahr schon bezahlt haben, ist die Kfz-Versicherung dazu verpflichtet Ihnen den Restbetrag zu erstatten.
ACHTUNG:
Auch der Versicherer hat das Recht zur Kündigung nach einem Schadensfall!
Änderung der Vertragsbedingungen
Tritt der Fall ein, dass Ihre Kfz-Versicherung teurer wird, ist das in der Regel ein Grund für eine Sonderkündigung. Sobald Sie von Ihrer Versicherung schriftlich über eine Preiserhöhung informiert wurden, haben Sie das Recht innerhalb von einem Monat zu kündigen. Entscheidend ist aber, wer den Preisanstieg „verursacht“ hat.
Sie dürfen Ihre Versicherung kündigen, wenn:
- der Beitrag aufgrund einer Neueinstufung der Typklasse durch den Versicherer steigt
- der Beitrag steigt, ohne dass die Versicherung ihre Leistungen verbessert
Sie dürfen nicht kündigen, wenn:
- sich Ihre Regionalklasse aufgrund eines Umzuges ändert und die Versicherung daraufhin den Beitrag anheben muss
- aufgrund eines Versicherungsschadens Ihr Beitrag im darauf folgenden Jahr erhöht wird
WICHTIG:
Wenn die Bekanntgabe der Beitragserhöhung erst im Januar erfolgt, können Kunden rückwirkend zum 31. Dezember die Police aufheben.